Geeichte Waage

Auch für Hobbyimker, die Honig verkaufen, ist es Pflicht, beim Abfüllen des Honigs in Gläser eine geeichte Waage zu verwenden. Jeder Imker muss sich also entweder eine solche geeichte Waage kaufen oder aber sich eine geeichte Waage leihen.

Verwendet werden können nur „eichfähige“ Waagen, die mit dem Buchstaben „M“ (Eichklasse III) gekennzeichnet sind. Die Waagen sind in jedem Fall spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt zu melden.

Die Waagen müssen regelmäßig alle 2 Jahre nachgeeicht werden. Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist muss die Waage zur Nacheichung beim zuständigen Eichamt angemeldet werden. Es ist nicht so, dass die Mitarbeiter der Eichämter dann vorbeikommen und die Waage eichen. Man muss also beim Eichamt vorstellig werden.

Digitale eichfähige Waagen sind nicht gerade preiswert. Hinzu kommen noch die Kosten für die regelmäßige Nacheichung alle zwei Jahre.

Da die Eichung von Waagen immer bis zum Ende eines bestimmten Jahres gilt, sollte die Eichung bis spätestens Mitte Oktober des Jahres beantragt werden, in dem die Waagen zur Eichung fällig sind (§ 37 Abs. 3 MessEG).

Bei zu später Antragstellung ist das Eichamt nicht mehr verpflichtet, die entsprechende Waage fristgemäß zu eichen (§ 38 MessEG). Wird die Waage im Folgejahr noch weiter benutzt, obwohl diese nicht mehr geeicht ist, droht ein Bußgeld.

Braucht nun jeder Imker eine eigene geeichte Waage?

Die Antwort lautet nein. Imker brauchen keine eigene geeichte Waage, wenn sie nur unregelmäßig Honig abfüllen. Sie müssen aber Zugriff auf eine geeichte Waage bei der Abfüllung haben.

Es gibt drei Alternativen, um die Pflichten zu erfüllen:

Nutzung der Vereinswaage eines Imkervereins

Ist man Mitglied in einem Imkerverein, besteht evtl. die Möglichkeit, eine geeichte Vereinswaage auszuleihen.

Über die Nutzung der Vereinswaage sollte aber ein Protokollbuch geführt werden, aus dem hervorgeht, wer die Waage wann genutzt hat. Wer bei einer Kontrolle behauptet, dass er mit einer Vereinswaage abgewogen hat, dies aber nicht mit einer Eintragung im Protokollbuch dokumentieren kann, wird ein Problem haben.

Sobald der Imker regelmäßig Märkte und Geschäfte beliefert, empfiehlt es sich eine eigene Waage anzuschaffen.

Durch die Nutzung einer Vereinswaage spart man sich alle zwei Jahre die Eichgebühren für die Nacheichung.

Nutzung der geeichten Waage eines Imkerkollegen

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass man sich von einem Imkerkollegen eine geeichte Waage ausleiht. Dabei gelten die gleichen Dokumentationspflichten wie bei der Vereinswaage.

Man sollte dabei dokumentieren, von wem und wann für welchen Zeitraum die geeichte Waage ausgeliehen wurde und um welches Modell es sich handelt. Das ist ganz wichtig!

Regelmäßige Überprüfung der eigenen ungeeichten Waage

Mit einer geeichten Vereinswaage oder der geeichten Waage eines Imkerkollegen kann auch die Genauigkeit der eigenen ungeeichten Waage überprüft werden. Auch hier ist wichtig, dass dies dokumentiert wird.

Das funktioniert so: Man wiegt mehrere Honiggläser auf der geeichten Waage und der eigenen Waage durch und dokumentiert die Wiegeaktion einschließlich der evtl. Abweichungen. Sofern Abweichungen festgestellt wurden, berücksichtigt man dies beim Abwiegen auf der eigenen ungeeichten Waage.