Meldepflicht Bienenhaltung

Die Bienenhaltung ist mit Vorschriften, Pflichten und ein wenig Bürokratie verbunden.

Es gibt zwei Meldeverpflichtungen, die Du als Bienenhalter*in beachten musst, auch dann, wenn Du nur ein einziges Bienenvolk hältst.

Meldung bei dem zuständigen Veterinäramt vor Beginn der Bienenhaltung

Jeder Bienenhalter ist laut Bienenseuchenverordnung verpflichtet, seine Bienenvölker beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzumelden. Es geht hier nicht um einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung durch die Behörde, sondern nur um eine Anzeige.

Die Anmeldung beim Veterinäramt ist nicht mit einem anschließenden regelmäßigen Beitrag verbunden, auch die erstmalige Anzeige ist in der Regel kostenfrei. Dies gilt jedenfalls für den Kreis Heinsberg. Eine Nichtanmeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Anzeige muss auf jeden Fall bei Beginn der Bienenhaltung geschehen und auch bei jedem Ortswechsel erfolgen (z.B. bei der Wanderung mit den Bienen).

Solltest Du dies bisher versäumt haben, hole die Anmeldung der Bienenhaltung bitte umgehend nach.

Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus § 1a der Bienenseuchenverordnung, der besagt: „Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Für Bienenhalter*innen im Kreis Heinsberg ist das Veterinäramt des Kreises Heinsberg und die Tierseuchenkasse NRW zuständig.

Postanschrift des Veterinäramtes im Kreis Heinsberg:

Kreis Heinsberg
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Tel.: 02452-133909
Email: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Auf der Website des Kreises Heinsberg findest Du den Anmeldebogen für Bienen. Dieses Formular kannst Du unter folgendem Link herunterladen:

Dieses Formular füllst du aus und schickst es per E-Mail, Post oder Fax an das Veterinäramt. Du kannst jedoch auch eine entsprechend selbst formulierte Mitteilung schicken.

Bienenhalter, die nicht im Kreis Heinsberg wohnen, müssen sich an das für sie zuständige Veterinäramt wenden.

Da nicht alle Veterinärbehörden auf ihrer Website ein Formular für die Anmeldung der Bienenhaltung bereitstellen, kannst Du für die Meldung das unten stehende neutrale Formular ausfüllen und an die zuständige Veterinärbehörde schicken. Das PDF-Formular findest du hier:

Meldung zur zuständigen Tierseuchenkasse

Als Bienenhalter bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, deine Bienenvölker einschließlich der Ableger und die Bienenstandorte bei der Tierseuchenkasse anzumelden.

Wichtig ist, dass die voraussichtliche Jahreshöchstzahl an Völkern gemeldet wird und nicht die aktuelle Anzahl der Völker.

Die Tierseuchenkasse entschädigt die Halter im Falle von Tierverlusten durch eine Bienenseuche und zahlt Beihilfen für prophylaktische Maßnahmen der Seuchenverhütung und der Förderung der Tiergesundheit.

Hinweise für Bienenhalter der Landwirtschaftskammer findest Du unter folgendem Link:

Die Meldepflicht zur Tierseuchenkasse ergibt sich aus dem Tiergesundheitsgesetz und den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Siehe hierzu die entsprechenden Erläuterungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:

Postanschrift der Tierseuchenkasse NRW:

Landwirtschaftskammer NRW
Tierseuchenkasse
Nevinghoff 40
48147 Münster

Tel.: 0251-28982-0
Email: tierseuchenkasse@lwk.nrw.de

Auf der Website der Landwirtschaftskammer kannst Du direkt am Bildschirm die Anmeldung ausfüllen:

Du erhältst daraufhin von der Tierseuchenkasse eine Registriernummer und die erste Rechnung. Danach wird dich die Tierseuchenkasse jährlich dazu auffordern, den geplanten Bestand an Bienenvölkern für das Folgejahr mitzuteilen.

Auch diese jährlichen Meldungen kannst Du dann recht unkompliziert online erledigen.

Die aktuellen Beiträge zur Tierseuchenkasse findest Du ebenfalls auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW: